Gottesdienste ab sofort mit 3G-Regelung

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Ahlen hat in seiner Sitzung am 19. August beschlossen, sich die Empfehlungen der Evangelischen Kirche von Westfalen zur neuen Coronaschutzver-ordnung des Landes NRW vom 20.8.2021 grundsätzlich zu Eigen zu machen.

Demnach ist ab einer Inzidenz von 35 der Gottesdienstbesuch nur nach der „3G-Regelung“ für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Getestete sind Personen, die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten, höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen. Außerdem zählen Kinder im Vorschulalter und Schülerinnen und Schüler dazu.

Die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Genesungsbescheinigung oder Testbescheinigung) werden von Mitarbeitenden am Eingang der Kirche kontrolliert, um so die Einhaltung der 3G-Regel zu überprüfen. Kinder im Vorschulalter benötigen keine Bescheinigung; bei Schülerinnen und Schülern reicht der Schüler*innen-Ausweis.

Durch diese Maßnahmen ist es wieder möglich, Gottesdienste ohne Sitzplatzbeschränkung und Kontaktnachverfolgung zu feiern.

Maskenpflicht beim Gemeindegesang

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP-2-Maske gilt nach dem Beschluss des Presbyteriums lediglich bis zum Erreichen des Sitzplatzes und beim Herausagehen aus der Kirche sowie beim Gemeindegesang. Ansonsten kann der Gottesdienst ohne Maske mitgefeiert werden.Außerdem bittet das Presbyterium darum, auch weiter auf Abstand zu achten.