Wiedereintritt

Falls Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, aber schon länger überlegen, wieder eintreten zu wollen, dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin. Das Gemeindebüro stellt gerne den Kontakt her.
Hilfreich für die Aufnahme ist es, wenn die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Taufdatum und Taufort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht vorliegen.
Es wartet keine „Glaubensprüfung“ auf Sie. Sie brauchen sich auch nicht für irgendetwas zu rechtfertigen. Sind Sie getauft, bleibt dies ein Leben lang gültig – daran ändert auch ein Austritt nichts. Sollten Sie nicht getauft sein, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.

Der Eintritt selbst kostet nichts. Aber die Kindergärten, die Seniorenarbeit und Jugendfreizeiten, die Musik und der Erhalt von Kirchen – all das kostet Geld. Als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Kirche braucht diese finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Es gibt noch einen zweiten Weg, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden: Über die Wiedereintrittsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Hamm, zu dem die Evangelische Kirchengemeinde Ahlen gehört. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.